Bankrecht
Traditionell stellt der bankrechtliche Teil eine Säule der Tätigkeit der Kanzlei dar.
Unsere Kompetenz:
Die Kanzlei vertritt deutsche Banken und Sparkassen sowohl in bankrechtlichen Fragen außergerichtlicher Natur als auch in Prozessen.
Die Kanzlei bietet aufgrund langjähriger Tätigkeit auf diesem Gebiet vorzüglichen und raschen Rechtsrat.
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