Verfahren gegen Deutsche Telekom
Wir haben im Verfahren gegen die Deutsche Telekom die Termine vor dem Landgericht Frankfurt am Main wahrgenommen.
Hierbei trat zutage, daß die Entscheidung, die Klage maßgeblich auf die rechtswidrige Immobilienbewertung zu stützen, zutreffend war. Vorrangig aufgrund der rechtswidrigen Bewertung können Schadensersatzansprüche bestehen.
Nunmehr wird erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Art Sammelverfahren nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main durchgeführt werden.
Für unsere Mandanten stehen wir wie gewohnt zur Verfügung, sofern sich über den schriftlich übermittelten Terminsbericht hinaus noch Fragen erheben.